Pilzfreundetreff - die mobile Pilzschule

Prüfungsordnung für Pilzsachverständige/Pilzberater
Prüfungsorte und Prüfungszeitpunkte
Voraussetzungen und Anmeldung
Prüfungskommission
Prüfungsdurchführung
Prüfungsinhalte: Theoretischer Teil    Praktische Teile
Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung
Prüfungsunterlagen
Nachweis über die bestandene Prüfung
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1. Prüfungsordnung für Pilzsachverständige

1.1. Prüfungsorte und Prüfungszeitpunkte
Die Prüfung kann an allen Ausbildungsorten von Pilzfreundetreff (derzeit Braunschweig, Helmstedt, Wolfenbüttel, Salzgitter und Hildesheim) abgelegt werden. Um die Prüfung praxisnah durchzuführen werden die Prüfungszeitpunkte so gewählt, dass nach allen Erfahrungswerten zum Prüfungstermin auch wichtige Speise- und Giftpilze wachsen. Prüfungsorte und Prüfungszeitpunkte werden rechtzeitig auf der Homepage von Pilzfreundetreff publiziert.

1.2. Voraussetzungen und Anmeldung
Zur Prüfung können nur volljährige Kandidaten zugelassen werden, von denen bekannt ist, dass sie sich seit längerer Zeit intensiv mit der Pilzkunde und den Aufgaben der Pilzberatung befasst haben; dass sie nach Auffassung der Ausbildungsstätte bzw. der betreuenden Pilzfachleute über eine ausreichende pilzkundliche Vorbildung ( siehe Pilzartenliste ) und über das nötige Verantwortungsbewusstsein verfügen, um öffentliche Pilzberatung durchführen zu können. Der Antrag zur Prüfungszulassung erfolgt schriftlich durch den Prüfling direkt an Pilzfreundetreff.

1.3. Prüfungskommission
Pilzfreundetreff bestellt eine dreiköpfige Prüfungskommission. Diese setzt sich in aller Regel aus erfahrenen Pilzsachverständigen und/oder Pilzberatern auch anderer mykologischer Arbeitsgemeinschaften bzw. Pilzvereine zusammen. Es können aber auch gute Pilzkenner als Prüfer eingesetzt werden, die nicht Mitglied einer dieser Organisationen sind. Die drei Prüfer benennen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden, der sich für die formelle Abwicklung der Prüfung verantwortlich zeichnet und die Prüfungsunterlagen an Pilzfreundetreff weiterleitet.

1.4. Prüfungsdurchführung
Die Prüfung besteht aus
- einem schriftlichen Abschlusstest,
- einem mündlichen Teil ( echte und simulierte Pilzberatung ) und zwei weiteren
- praktischen Bereichen, der Planung und Durchführung einer Pilzlehrwanderung (Exkursion), sowie der Planung und Durchführung eines Vortrages über Pilze ( Pilzseminar ).  

1.5. Prüfungsinhalte
1.5.1. Theoretischer Teil
- Kenntnis der Art- und Gattungsmerkmale mitteleuropäischer Giftpilze und gängiger Speisepilze (Makro- und Mikromerkmale)
- Kenntnisse zu den häufigsten Verwechselungen
- Überblick über häufig anzutreffende Gattungen bekannter Großpilze
  ( siehe Pilzartenliste I bis III )
- wichtige Bestimmungsmerkmale, wie Morphologie, Sporenpulverfarben, Farbreaktionen, Geruch, Geschmack
- Grundwissen über die Bedeutung der Großpilze in der Natur (Saprobionten, Parasiten, Mykorrhizapilze)
- Kenntnisse über die Wirkung von Giftpilzen einschliesslich Rohgiftigkeit und Giftigkeit in Verbindung mit Alkohol, Vergiftungssymptome 
- Verhalten und Erste Hilfe bei Pilzvergiftungen
- Grundwissen über die Risiken beim Sammeln von Speisepilzen (Belastung durch Schwermetalle, Radionuklide, Pestizide, Gefahren durch Fuchsbandwurm und Zecken)
- Kenntnisse über die rechtlichen Bestimmungen (Naturschutzgesetze, Artenschutzbestimmungen, Waldgesetze)
- Grundwissen über Pilzzucht
- Sinn und Zweck von Fundlisten und Pilzkartierung, sonstige Dokumentation
- Kenntnisse über Pilzschutz (Rote Listen)

1.5.2. Praktische Teile
1.5.2.1. Beratung
Umgang mit Ratsuchenden, Durchsetzungsvermögen, Überzeugungsfähigkeit, Reaktion auf nicht vorhersehbare Situationen, sicheres Erkennen von dem Prüfling vorgelegten Grosspilzen gemäss der Übersicht bekannter mitteleuropäischer Gift- und Speisepilze ( Gattungs- und Artenliste ), sowie Protokollführung. Es können aber auch andere aktuelle Pilze der Region zur Beurteilung vorgelegt werden. Dazu gehört auch die Pilzbestimmung aus Putzresten oder Pilzfragmenten, sowie Regeln für sachgerechtes Sammeln, Transportieren und Aufbewahren von Pilzen. 

1.5.2.2. Exkursion
Sachliche, fachliche, räumliche und methodische Planung sowie Durchführung einer ½ -stündigen geführten Pilzlehrwanderung mit Kursteilnehmern und nach Möglichkeit Laien als Gastteilnehmer. Die Themen werden am ersten Tag des Prüfungskurses bekannt gegeben und während des Kurses durchgeführt.

1.5.2.3. Seminar
Sachliche, fachliche, räumliche und methodische Planung sowie Durchführung eines einstündigen Vortrages über Pilze vor Kursteilnehmern und nach Möglichkeit auch Gasthörern. Die Themen werden am ersten Tag des Prüfungskurses bekannt gegeben und das Pilzseminar während des Kurses durchgeführt.

1.6. Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Prüfer mehrheitlich die Eignung des Kandidaten/der Kandidatin bestätigen. Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn die Prüfungskommission zu dem Ergebnis kommt, dass wesentliche Inhalte des Prüfungsstoffes nicht beherrscht werden und/oder die geforderten Fähigkeiten nicht vorhanden sind, wenn ein eindeutig giftiger Pilz als Speisepilz bezeichnet oder in der echten resp. simulierten Pilzberatung für Speisezwecke freigegeben wird, wenn der Kandidat/die Kandidatin in der Pilzberatung sehr unsicher wirkt und keine Überzeugungskraft besitzt. 
Rechtsmittel gegen das Nichtbestehen der Prüfung werden ausdrücklich ausgeschlossen.

1.7. Prüfungsunterlagen
Die Prüfungsunterlagen, wie Aufgaben und Arbeiten der schriftlichen Prüfung, Protokolle der praktischen Einzelprüfungen, sowie ein kurz gefasster Prüfungsbericht werden bei Pilzfreundetreff aufbewahrt.

1.8. Nachweis über die bestandene Prüfung
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält darüber eine Bescheinigung.                                                                          zurück zum Seitenanfang